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Titelführung für Ehemalige

Gültigkeit der Titelführung und der früher abgeschlossenen Ausbildungen/Diplome

Seit der Inkraftsetzung der revidierten Bundesgesetze über die Berufsbildung per 1. Januar 2004 sind die bisher kantonal geregelten Gesundheitsberufe beim Bund integriert.

Damit wechselte die Zuständigkeit für die Ausbildung im Bereich der
Gesundheitsberufe vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zum Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT).

Am 1. Januar 2008 ist der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum diplomierten Pflegefachmann HF in Kraft getreten. Inhaberinnen und Inhaber eines altrechtlichen Diploms (AKP, DN II, etc.) sind berechtigt, den Berufstitel «diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF» ohne weitere Auflagen zu führen.

Von Gesetzes wegen muss kein neues Diplom ausgestellt werden. Absolventinnen und Absolventen der Lindenhof Schule, welche  trotzdem eine schriftliche Bestätigung zur Führung der neuen Berufsbezeichnung wünschen, erhalten diese gegen Rechnungsstellung (Fr. 50.00). Dafür sind folgende Unterlagen beim Sekretariat der Lindenhof Schule schriftlich oder elektronisch einzureichen:

  • Kopie des Diplomes (nicht Taschendiplom)
  • Aktuelle Adresse